Inklusion im öffentlichen Dienst

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Teil 1: Was umfasst Inklusion und warum sollten sich Behörden, Hochschulen und öffentliche Einrichtungen auf den Weg machen?

Inklusion ist kein „Extra“ für wenige, sondern Qualitätsstandard für guten Service, moderne Personalpolitik und zukunftsfähige öffentliche Organisationen. Wer Inklusion strukturiert angeht, spart Nachbesserungen, gewinnt Fachkräfte und erhöht die Zufriedenheit bei Bürger*innen, Studierenden und Mitarbeitenden.

 

Das Wichtigste in Kürze

Inklusion bedeutet gleichberechtigte Teilhabe, als Menschenrecht verankert in der UN-Behindertenrechtskonvention. Für den öffentlichen Dienst spielt Inklusion konkret im Service (Bürgerservice, Studierendenservice, Beratung), in Gebäuden und Mobilität, in Kultur- und Bildungsangeboten sowie in digitalen Anwendungen, besonders auch in öffentlichen Unternehmen und Eigenbetrieben eine besondere Rolle. Es gibt praxiserprobte Werkzeuge und wirksame Förderwege, die Arbeitgeber und Verwaltungen gezielt unterstützen (z. B. Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber „EAA“, Integrationsamt, Budget für Arbeit/Ausbildung).

 

1) Was ist Inklusion und was nicht?

Inklusion heißt: Alle Menschen können selbstverständlich und gleichberechtigt an allen Lebensbereichen teilhaben, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Herkunft und Religion, dem Alter, ob mit oder ohne Behinderung. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist dabei der klare Referenzrahmen, indem Teilhabe als Recht, nicht als freiwillige „Wohltat“ definiert wird. Wichtig: Inklusion ist mehr als „barrierefrei bauen“. Sie betrifft auch die Kommunikation, digitale Angebote, Prozesse und die Rolle öffentlicher Organisationen.

 

2) Warum das Thema jetzt auf jede Agenda im öffentlichen Dienst gehört

Es gibt gute Gründe für Behörden, Hochschulen und andere öffentliche Einrichtungen, sich auf den Weg zu mehr Inklusion zu machen:

  • Inklusion stärkt Vertrauen und Akzeptanz öffentlicher Institutionen, fördert Zusammenhalt und senkt Zugangshürden.
  • Inklusion erhöht die Arbeitgeberattraktivität und hilft, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten.
  • Inklusion umfasst Barrierefreiheit, und die ist für alle gut (z. B. verständliche Sprache, klare Wegeführung, nutzbare digitale Services).
  • Inklusion macht Service verständlich, kundenfreundlich und nutzbar - von der Auskunft bis zum Online-Antrag, vom Prüfungsamt bis zur Bibliothek.
  • Inklusion eröffnet gezielte Förder- und Unterstützungswege (z. B. „EAA“, Integrationsamt, Budget für Arbeit/Ausbildung).
  • Inklusion ist gesetzlicher Auftrag und Qualitätsmaßstab - geregelt u. a. durch:

 

UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK): Seit 2009 in Deutschland verbindlich, fordert sie inklusive Bildung, Arbeitsmarktintegration und selbstbestimmtes Leben

Grundgesetz (GG): Artikel 3, Absatz 3 Satz 2 verbietet die Benachteiligung aufgrund einer Behinderung.

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): Regelt Gleichstellung und Abbau von Benachteiligungen, besonders relevant für den öffentlichen Bereich.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Schützt vor Benachteiligung u. a. wegen Behinderung – auch im Bewerbungsprozess und Beschäftigungsverhältnis.

Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) & BTHG: Das Neunte Buch SGB IX regelt Rehabilitation und Teilhabe. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) verbessert Leistungen und Teilhabechancen, insbesondere durch die Herauslösung der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Barrierefreiheitspflichten für Dienstleistungen – relevant für kommunale Unternehmen/Anbieter (Anwendung ab 28.06.2025).

 

3) Der Werkzeugkasten für den öffentlichen Dienst: 6 Bausteine, die schnell Wirkung erzeugen

Mit diesen sechs Bausteinen können öffentliche Häuser Inklusion pragmatisch mit sichtbarer Wirkung im Alltag starten:

  1. Barriere-Check entlang der „Nutzerreise“
    Den Weg konsequent aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer prüfen – vom ersten Kontakt bis zum Abschluss:
    Einladung/Formular → Anreise → Zugang → Orientierung → Gespräch → Nachbereitung.
    So werden Hürden dort sichtbar, wo sie wirklich entstehen und lassen sich Schritt für Schritt abbauen (z. B. im Bürgerservice, im Studierendenservice, in der Personalabteilung oder im IT-Support).
  1. Barrierearme Kommunikation als Standard
    Verständlich schreiben, klar strukturieren, mehrsprachig/leichte Sprache dort, wo es sinnvoll ist.
    Dazu gehören auch barrierearme PDFs, gut nutzbare Online-Formulare und einfache Kontaktwege (Telefon, Mail, vor Ort).
  1. Teilhabe & Partizipation
    Nicht „für“, sondern „mit“ den Lebensweltexpert:innen planen: Selbstvertretungen, Mitarbeitende-/Studierendenvertretungen, Vereine, Senior*innen, Familien, Menschen mit Behinderung.
    Das spart Korrekturschleifen, erhöht Akzeptanz und verbessert Lösungen messbar.
  1. Inklusions-Check für Beschlussvorlagen & Projekte
    Ein kurzer Prüfbogen als Routine in Verwaltung und Politik, z. B.:
    Zugang? Kommunikation? Assistenzbedarf? Beteiligung? Auswirkungen auf Kosten/Personal/Betrieb?
    Damit wird Inklusion Teil der Standardprüfung z.B. wie Datenschutz, IT-Sicherheit oder Arbeitsschutz.
  1. Qualifizierung von Führung & Teams
    Sicherer Umgang im Alltag: klare Routinen, Konfliktprävention, inklusive Haltung, praktische Hilfen (z. B. Gesprächsführung, barrierearme Meetings, Umgang mit Assistenzbedarf).
    Wichtig ist: nicht einmalig schulen, sondern als Lernprozess im Team verankern.
  1. Inklusion als Arbeitgeberstrategie
    Inklusion wirkt besonders schnell, wenn öffentliche Arbeitgebende konsequent handeln:
    Aufgaben sauber zuschneiden, Onboarding stärken, Arbeitsplätze anpassen, Führung unterstützen und Förderwege gezielt nutzen.
    So entstehen echte Chancen auf dem Arbeitsmarkt und gleichzeitig mehr Fachkräftebindung.

 

Im nächsten Schritt lohnt es sich, die Maßnahmen in einer Inklusionsstrategie bzw. einem Inklusionskonzept zu bündeln: mit Zielen, Prioritäten, Zuständigkeiten, Zeitplan und Finanzierung.

 

Best-Practice-Beispiele: Die praktische Umsetzung

Dieses Thema folgt im zweiten Teil dieses Beitrages, der im nächsten PIW-Newsletter erscheint. Erfahren Sie, wie speziell Kommunen ein Inklusionskonzept partizipativ erarbeiten und welche Fördermöglichkeiten für die Konzeption und Umsetzung genutzt werden können.

 

(Artikel erstellt am 24.02.2026)

Unser Inhouse Seminar zum Thema:

Inklusion im öffentlichen Dienst

 

 

Der Verfasser

Ruiters WEB rund

Andree Literski
Diplom-Kaufmann

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Beratungs- und Trainingsschwerpunkte

  • Führungskräftetraining, -entwicklung und -coaching
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  • Einzel- und Teamcoaching von Führungskräften
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